Fortbildungspflicht für Therapeut:innen

Fundierte Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Fortbildungspunkte, Nachweispflichten und Anforderungen für Logopäd:innen, Sprachtherapeut:innen, klinische Linguist:innen, Ergotherapeut:innen und Physiotherapeut:innen in Deutschland und Österreich.

Fortbildungspflicht auf einen Blick

Deutschland

Praxisinhaber:innen 60 Punkte in 4 Jahren
Angestellte 20 Punkte in 4 Jahren
Empfehlung pro Jahr 15 Punkte
1 Punkt entspricht 45 Minuten (1 UE)
Online-Fortbildungen 1 Punkt pro UE (seit 2026)

Österreich

Alle Therapeut:innen 60 Stunden in 5 Jahren
Verteilung Möglichst gleichmäßig
Empfehlung pro Jahr 12 Stunden
Stichtag 28.09.2016
Gilt für Alle Beschäftigungsarten

Warum Fortbildung wichtig ist

Fortbildungen sichern die Qualität der therapeutischen Versorgung und halten dich auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Die gesetzliche Fortbildungspflicht stellt sicher, dass Patient:innen stets nach aktuellen, evidenzbasierten Methoden behandelt werden.

Fachliche Qualität

Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in der therapeutischen Praxis umsetzen

Rechtssicherheit

Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Vermeidung von Sanktionen

Berufliche Entwicklung

Erweiterung des Therapiespektrums und Stärkung der beruflichen Kompetenz

Häufig gestellte Fragen

Fortbildungspunkte werden für die Teilnahme an Fortbildungen, Workshops, Seminaren und Vorträgen vergeben. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten.

Voraussetzung für die Anerkennung

Die Veranstaltung muss zur Verbesserung der Qualität beitragen bei:

  • der Behandlung
  • den Behandlungsergebnissen
  • den Versorgungsabläufen
Was wird nicht anerkannt?
  • Praxisinterne Fortbildungen ohne externe Zertifizierung
  • Seminare zur reinen Praxisorganisation
  • Methoden außerhalb des jeweiligen Therapiebereichs (z.B. LRS-Therapie in der deutschen Logopädie)
  • Reine Coaching-Angebote ohne therapeutischen Fachbezug
Neu seit 2026: Für Online-Fortbildungen gibt es in Deutschland nun ebenfalls einen Punkt pro UE mit 45 Minuten.
Deutschland

Die Rahmenempfehlungen der gesetzlichen Krankenversicherung schreiben vor:

Personengruppe Erforderliche Punkte Zeitraum
Praxisinhaber:innen & fachliche Leitungen 60 Punkte 4 Jahre
Angestellte Therapeut:innen 20 Punkte 4 Jahre

Empfehlung der Krankenkassen: Praxisinhaber:innen sollten pro Jahr 15 Fortbildungspunkte sammeln, um die Anforderungen gleichmäßig zu verteilen.

Beginn des Betrachtungszeitraums:

  • Für neue Zulassungen: Tag der Kassenzulassung bzw. Beginn der Tätigkeit
  • Für bereits zugelassene Therapeut:innen: 1. August 2009 (nach Vereinbarung der Ersatzkassen mit den Berufsverbänden von 2014)

Österreich

Das MTD-Gesetz schreibt vor:

  • 60 Stunden Fortbildung in 5 Jahren für alle therapeutischen Berufe
  • Gilt unabhängig von der Beschäftigungsart (angestellt oder freiberuflich)
  • Empfohlen wird eine gleichmäßige Verteilung auf die fünf Jahre (ca. 12 Stunden pro Jahr)
  • Stichtag für die Fünf-Jahres-Laufzeit: 28.09.2016 bzw. erster Eintrag ins Gesundheitsberuferegister
Ja, definitiv!

Deutschland: Logopäd:innen, Sprachtherapeut:innen und klinische Linguist:innen mit Kassenzulassung (GKV) unterliegen der Fortbildungspflicht. Als Praxisinhaber:in oder fachliche Leitung musst du 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren nachweisen.

Österreich: Die Fortbildungspflicht gilt für alle Mitglieder der therapeutischen Berufe gemäß MTD-Gesetz, unabhängig von der Art der Beschäftigung. Du musst 60 Stunden in fünf Jahren nachweisen.

Zusätzliche Verantwortung: Als Praxisinhaber:in bist du auch verpflichtet, deinen Mitarbeiter:innen die Möglichkeit zur Fortbildung zu gewähren und deren Fortbildungsnachweise zu kontrollieren.

Ja!

Deutschland: Angestellte Therapeut:innen müssen innerhalb von vier Jahren 20 Fortbildungspunkte nachweisen – unabhängig davon, ob sie fachliche Leitung sind oder nicht.

Rechte und Pflichten:

  • Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, allen Mitarbeiter:innen die Möglichkeit zur Fortbildung zu gewähren
  • Dies gilt auch für freie Mitarbeiter:innen
  • Arbeitgeber:innen müssen die Einhaltung der Fortbildungspflicht kontrollieren
  • Fortbildungszeiten sollten als Arbeitszeit anerkannt werden

Österreich: Die Fortbildungspflicht von 60 Stunden in fünf Jahren gilt für alle therapeutischen Berufe, unabhängig von der Art der Beschäftigung.

Anerkannt werden:

  • Fortbildungen bei zertifizierten Anbietern mit Nachweis der Fortbildungspunkte
  • Fachkongresse und wissenschaftliche Tagungen
  • Workshops und Seminare zu therapeutischen Methoden und Konzepten
  • Zertifizierte Online-Fortbildungen (in Deutschland seit 2026 mit vollen Punkten)
  • Supervisionen mit therapeutischem Fachbezug
  • Weiterbildungen in anerkannten Therapieverfahren

Nicht anerkannt werden:

  • Praxisinterne Fortbildungen ohne externe Zertifizierung
  • Reine Organisationsseminare (Buchhaltung, Marketing)
  • Coaching ohne therapeutischen Fachbezug
  • Methoden außerhalb des Therapiebereichs (z.B. LRS in der Logopädie)
  • Fortbildungen ohne offizielle Teilnahmebescheinigung
Tipp: Achte bei der Anmeldung darauf, dass die Fortbildung explizit Fortbildungspunkte vergibt und du eine entsprechende Bescheinigung erhältst.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es zahlreiche Anbieter für therapeutische Fortbildungen – von großen Instituten bis zu spezialisierten kleinen Fortbildungszentren.

Bei sefft.net findest du:

  • Fortbildungen aller großen und kleinen Anbieter an einem zentralen Ort
  • Übersichtliche Filterung nach Fachbereich, Thema, Ort und Format
  • Direkten Kontakt zu den Anbietern per E-Mail
  • Informationen zu Fortbildungspunkten und Terminen

Sieh dir unsere aktuelle Liste der Fortbildungsanbieter an oder nutze die Fortbildungssuche, um passende Angebote zu finden.

Deutschland

Kontrolle: Die Landesverbände der Krankenkassen kontrollieren die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung. Sie können dich auffordern, deine Fortbildungsnachweise vorzulegen.

Bei fehlenden Punkten:

  1. Nachfrist: Du erhältst zunächst eine Frist von 12 Monaten, um die fehlenden Fortbildungspunkte nachzuliefern
  2. Erste Sanktion: Kürzung der Kassenabrechnungen um 7,5%
  3. Nach 6 Monaten: Kürzung um 15%, solange bis die fehlenden Punkte nachgewiesen sind
Wichtig: Die Kürzungen bleiben bestehen, bis du die erforderlichen Fortbildungspunkte vollständig nachgewiesen hast. Dies kann erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten.

Österreich

Verantwortlichkeiten:

  • Angestellte: Der Arbeitgeber/Dienstgeber ist für die Einhaltung verantwortlich und kann Nichteinhalten arbeitsrechtlich sanktionieren
  • Freiberufliche: Sanktionen durch die Sozialkassen sind möglich
  • Grundsätzlich wird auf Eigenverantwortung gesetzt
Tipp: Führe eine Fortbildungsmappe mit allen Teilnahmebescheinigungen und dokumentiere deine Fortbildungsaktivitäten lückenlos. So bist du bei Kontrollen auf der sicheren Seite.

Erforderliche Nachweise:

  • Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Fortbildungspunkte/Stunden
  • Name und Datum der Fortbildung
  • Name des Anbieters
  • Unterschrift und/oder Stempel des Veranstalters

Best Practice:

  • Sammle alle Teilnahmebescheinigungen in einer Mappe oder digital
  • Führe eine Excel-Liste mit allen Fortbildungen, Punkten und Daten
  • Bewahre Nachweise mindestens 4-5 Jahre auf (auch nach Ablauf des Betrachtungszeitraums)
  • Mache Kopien oder Scans als Backup
Achtung: Nur Fortbildungen mit offizieller Bescheinigung werden anerkannt. Mündliche Zusagen oder E-Mails ohne Nachweis reichen nicht aus.

Offizielle Quellen Deutschland:

Offizielle Quellen Österreich:

Bei Fragen: Wende dich an deinen Berufsverband oder die zuständigen Krankenkassen für individuelle Beratung zu deiner Fortbildungspflicht.

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