Fortbildungspflicht

Rund um Fortbildungen für Logopäd:innen, Sprachtherapeut:innen, klinische Linguist:innen, Ergotherapeut:innen, Physiotherapeut:innen tauchen immer wieder bestimmte Fragen auf. Wir von sefft.net haben die wichtigsten Antworten hier zusammen gestellt.

Fortbildungspunkte werden für die Teilnahmen an Fortbildungen, Workshops, Seminaren und Vorträge vergeben. Sie entsprechen der Anzahl der Unterrichtseinheiten (also 45 Minuten). Voraussetzung ist, dass durch die Veranstaltung Verbesserung der Qualität

  • bei der Behandlung,
  • der Behandlungsergebnisse und
  • der Versorgungsabläufe

erreicht werden können.

Für praxisinterne Fortbildungen und Seminare, Kurse zur Praxisorganisation und zu solchen Methoden und Therapiekonzepten, die ausdrücklich nicht in den Bereich der jeweiligen Therapieberufe fallen, werden keine Fortbildungspunkte gewährt. Das betrifft in Deutschland für die Logopädie zum Beispiel die Therapie bei LRS.

Für Online-Fortbildungen wird in der Regel pro zwei Unterrichtseinheiten ein Fortbildungspunkt vergeben.

Für Deutschland gilt

Für Praxisinhaber und fachliche Leitungen ergibt sich durch die Rahmenempfehlungen der gesetzlichen Krankenversicherung die Pflicht, in einem Zeitraum von vier Jahren 60 Fortbildungspunkte nachzuweisen. ANgestellte Therapeut:innen sollen in diesem Zeitraum 20 Fortbildungsprunkte sammeln.

Die Krankenkassen empfehlen Praxisinhaber:innen, pro Jahr 15 Fortbildungspunkte zu sammeln. Betrachtet wird aber jeweils ein Zeitraum von vier Jahren.

Diese Zeitspanne beginnt mit dem Tag der Kassenzulassung bzw. dem Beginn der Tätigkeit als Logopädin/Logopäde.

Für bereits zugelassene Logopädinnen und Logopäden wurde zwar der Stichtag für den Beginn des ersten Betrachtungszeitraums auf den 1. Januar 2007 gesetzt, die Ersatzkassen haben aber Anfang 2014 mit den Berufsverbänden vereinbart, dass der 1. August 2009 als Stichtag gilt.

Für Österreich gilt

§ 11d des MTD-Gesetzes sieht vor, dass pro fünf Jahre 60 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden müssen.

Wie diese Punkte auf die fünf Jahre verteilt werden sollten, ist nicht geregelt. Auch nicht konkret benannt wird, wann die Frist beginnt. Wenn man aber vorasussetzt, dass man in Österreich zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet ist, sollte man die 60 UE möglichst gleichmäßig auf die fünf Jahre verteilen.

Als Stichpunkt für die Fünf-Jahres-Laufzeit gilt nach allgemeinem Konsens der 28.09.2016 beziehungsweise der Start der Berufstätigkeit oder Eintrag ins Gesundheitsberuferegister.

Ja!

Für Deutschland gilt, dass Logopäden, Sprachtherapeuten und klinische Linguisten, die eine Zulassung für die GKV haben, der sogenannten Fortbildungspflicht unterliegen.

In Österreich gilt die Fortbildungspflicht für alle Mitglieder der therapeutischen Berufe, unabhängig von der Art der Beschäftigung.

Angestellte Logopäd:innen, egal ob sie die fachliche Leitung einer Einrichtung oder Praxis sind oder nicht, müssen sich in Deutschland fortbilden. Sie müssen innerhalb eines Betrachtungszeitraums von vier Jahren 20 Punkte nachweisen können.

Die Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, allen Mitarbeiter:innen die Möglichkeit zur Fortbildung zu gewähren und diese auch zu kontrollieren. Das gilt auch für freie Mitarbeiter:innen!

In Österreich gilt die Fortbildungspflicht für alle Mitglieder der therapeutischen Berufe, unabhängig von der Art der Beschäftigung.

Es gibt in Deutschland, Österreich und der Schweiz viele Anbieter für Fortbildungen im Bereich der Logopädie und Sprachtherapie. Es gibt unter ihnen große Firmen aber auch kleine Fortbildungszentren.

Bei sefft.net versuchen wir, sie alle an einem zentralen Ort zu "versammeln".

Im Moment bieten folgende Anbieter ihre Fortbildungen auch bei uns an: unsere Anbieter von Fortbildungen.

Für Deutschland gilt

Die Landesverbände der Krankenkassen sind nach den Rahmenempfehlungen zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung. Auf Antrag dieser müssen ihnen die Nachweise über die Fortbildungen vorgelegt werden.

Sollten Sie in einem solchen Prüfungsfall die geforderten Fortbildungspunkte nicht nachweisen können, wird man Ihnen eine Frist von zwölf Monaten einräumen, die fehlenden Fortbildungspunkte nachzuliefern.

In den Protokollnotizen zur Rahmenempfehlung geht es thematisch um die Sanktionen: Nichteinhaltung der Fortbildungsverpflichtung hat eine Kürzung der Rechnungsbeträge bei den Kassenabrechnungen um 7,5% zur Folge. Nach einem halben Jahr werden die Rechnungen um 15% gekürzt, solange bis man die fehlenden Fortbildungspunkte nachweisen kann.

Für Österreich gilt

Die Konsequenzen sind ähnlich. Allerdings ist die Verantwortung anders aufgeteilt: Bei angestellten Therapeut:innen ist der Arbeitgeber beziehungsweise Dienstgeber für die Einhaltung der Fortbildungspflicht verantwortlich und kann ein Nichteinhalten sanktionieren. Bei freiberuflichen Therapeut:innen kommt ein Sanktion durch die Sozialkassen in Betracht. Es wird aber am ehesten auf Eigentverantwortung gesetzt.

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