Fortbildungspflicht für Therapeut:innen
Fundierte Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Fortbildungspunkte, Nachweispflichten und Anforderungen für Logopäd:innen, Sprachtherapeut:innen, klinische Linguist:innen, Ergotherapeut:innen und Physiotherapeut:innen in Deutschland und Österreich.
Fortbildungspflicht auf einen Blick
Deutschland
| Praxisinhaber:innen | 60 Punkte in 4 Jahren |
| Angestellte | 20 Punkte in 4 Jahren |
| Empfehlung pro Jahr | 15 Punkte |
| 1 Punkt entspricht | 45 Minuten (1 UE) |
| Online-Fortbildungen | 1 Punkt pro UE (seit 2026) |
Österreich
| Alle Therapeut:innen | 60 Stunden in 5 Jahren |
| Verteilung | Möglichst gleichmäßig |
| Empfehlung pro Jahr | 12 Stunden |
| Stichtag | 28.09.2016 |
| Gilt für | Alle Beschäftigungsarten |
Warum Fortbildung wichtig ist
Fortbildungen sichern die Qualität der therapeutischen Versorgung und halten dich auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Die gesetzliche Fortbildungspflicht stellt sicher, dass Patient:innen stets nach aktuellen, evidenzbasierten Methoden behandelt werden.
Fachliche Qualität
Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in der therapeutischen Praxis umsetzen
Rechtssicherheit
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Vermeidung von Sanktionen
Berufliche Entwicklung
Erweiterung des Therapiespektrums und Stärkung der beruflichen Kompetenz
Häufig gestellte Fragen
Fortbildungspunkte werden für die Teilnahme an Fortbildungen, Workshops, Seminaren und Vorträgen vergeben. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten.
Voraussetzung für die Anerkennung
Die Veranstaltung muss zur Verbesserung der Qualität beitragen bei:
- der Behandlung
- den Behandlungsergebnissen
- den Versorgungsabläufen
Was wird nicht anerkannt?
- Praxisinterne Fortbildungen ohne externe Zertifizierung
- Seminare zur reinen Praxisorganisation
- Methoden außerhalb des jeweiligen Therapiebereichs (z.B. LRS-Therapie in der deutschen Logopädie)
- Reine Coaching-Angebote ohne therapeutischen Fachbezug
Deutschland
Die Rahmenempfehlungen der gesetzlichen Krankenversicherung schreiben vor:
| Personengruppe | Erforderliche Punkte | Zeitraum |
|---|---|---|
| Praxisinhaber:innen & fachliche Leitungen | 60 Punkte | 4 Jahre |
| Angestellte Therapeut:innen | 20 Punkte | 4 Jahre |
Empfehlung der Krankenkassen: Praxisinhaber:innen sollten pro Jahr 15 Fortbildungspunkte sammeln, um die Anforderungen gleichmäßig zu verteilen.
Beginn des Betrachtungszeitraums:
- Für neue Zulassungen: Tag der Kassenzulassung bzw. Beginn der Tätigkeit
- Für bereits zugelassene Therapeut:innen: 1. August 2009 (nach Vereinbarung der Ersatzkassen mit den Berufsverbänden von 2014)
Österreich
Das MTD-Gesetz schreibt vor:
- 60 Stunden Fortbildung in 5 Jahren für alle therapeutischen Berufe
- Gilt unabhängig von der Beschäftigungsart (angestellt oder freiberuflich)
- Empfohlen wird eine gleichmäßige Verteilung auf die fünf Jahre (ca. 12 Stunden pro Jahr)
- Stichtag für die Fünf-Jahres-Laufzeit: 28.09.2016 bzw. erster Eintrag ins Gesundheitsberuferegister
Deutschland: Logopäd:innen, Sprachtherapeut:innen und klinische Linguist:innen mit Kassenzulassung (GKV) unterliegen der Fortbildungspflicht. Als Praxisinhaber:in oder fachliche Leitung musst du 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren nachweisen.
Österreich: Die Fortbildungspflicht gilt für alle Mitglieder der therapeutischen Berufe gemäß MTD-Gesetz, unabhängig von der Art der Beschäftigung. Du musst 60 Stunden in fünf Jahren nachweisen.
Zusätzliche Verantwortung: Als Praxisinhaber:in bist du auch verpflichtet, deinen Mitarbeiter:innen die Möglichkeit zur Fortbildung zu gewähren und deren Fortbildungsnachweise zu kontrollieren.
Deutschland: Angestellte Therapeut:innen müssen innerhalb von vier Jahren 20 Fortbildungspunkte nachweisen – unabhängig davon, ob sie fachliche Leitung sind oder nicht.
Rechte und Pflichten:
- Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, allen Mitarbeiter:innen die Möglichkeit zur Fortbildung zu gewähren
- Dies gilt auch für freie Mitarbeiter:innen
- Arbeitgeber:innen müssen die Einhaltung der Fortbildungspflicht kontrollieren
- Fortbildungszeiten sollten als Arbeitszeit anerkannt werden
Österreich: Die Fortbildungspflicht von 60 Stunden in fünf Jahren gilt für alle therapeutischen Berufe, unabhängig von der Art der Beschäftigung.
Anerkannt werden:
- Fortbildungen bei zertifizierten Anbietern mit Nachweis der Fortbildungspunkte
- Fachkongresse und wissenschaftliche Tagungen
- Workshops und Seminare zu therapeutischen Methoden und Konzepten
- Zertifizierte Online-Fortbildungen (in Deutschland seit 2026 mit vollen Punkten)
- Supervisionen mit therapeutischem Fachbezug
- Weiterbildungen in anerkannten Therapieverfahren
Nicht anerkannt werden:
- Praxisinterne Fortbildungen ohne externe Zertifizierung
- Reine Organisationsseminare (Buchhaltung, Marketing)
- Coaching ohne therapeutischen Fachbezug
- Methoden außerhalb des Therapiebereichs (z.B. LRS in der Logopädie)
- Fortbildungen ohne offizielle Teilnahmebescheinigung
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es zahlreiche Anbieter für therapeutische Fortbildungen – von großen Instituten bis zu spezialisierten kleinen Fortbildungszentren.
Bei sefft.net findest du:
- Fortbildungen aller großen und kleinen Anbieter an einem zentralen Ort
- Übersichtliche Filterung nach Fachbereich, Thema, Ort und Format
- Direkten Kontakt zu den Anbietern per E-Mail
- Informationen zu Fortbildungspunkten und Terminen
Sieh dir unsere aktuelle Liste der Fortbildungsanbieter an oder nutze die Fortbildungssuche, um passende Angebote zu finden.
Deutschland
Kontrolle: Die Landesverbände der Krankenkassen kontrollieren die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung. Sie können dich auffordern, deine Fortbildungsnachweise vorzulegen.
Bei fehlenden Punkten:
- Nachfrist: Du erhältst zunächst eine Frist von 12 Monaten, um die fehlenden Fortbildungspunkte nachzuliefern
- Erste Sanktion: Kürzung der Kassenabrechnungen um 7,5%
- Nach 6 Monaten: Kürzung um 15%, solange bis die fehlenden Punkte nachgewiesen sind
Österreich
Verantwortlichkeiten:
- Angestellte: Der Arbeitgeber/Dienstgeber ist für die Einhaltung verantwortlich und kann Nichteinhalten arbeitsrechtlich sanktionieren
- Freiberufliche: Sanktionen durch die Sozialkassen sind möglich
- Grundsätzlich wird auf Eigenverantwortung gesetzt
Erforderliche Nachweise:
- Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Fortbildungspunkte/Stunden
- Name und Datum der Fortbildung
- Name des Anbieters
- Unterschrift und/oder Stempel des Veranstalters
Best Practice:
- Sammle alle Teilnahmebescheinigungen in einer Mappe oder digital
- Führe eine Excel-Liste mit allen Fortbildungen, Punkten und Daten
- Bewahre Nachweise mindestens 4-5 Jahre auf (auch nach Ablauf des Betrachtungszeitraums)
- Mache Kopien oder Scans als Backup
Offizielle Quellen Deutschland:
- Rahmenempfehlungen der Krankenkassen
- Vereinbarung des VdEK von 2014
- Informationen der Berufsverbände (dbl, VdAK, etc.)
Offizielle Quellen Österreich:
Bei Fragen: Wende dich an deinen Berufsverband oder die zuständigen Krankenkassen für individuelle Beratung zu deiner Fortbildungspflicht.
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